Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Personal-vermittlungsauftrag. Verträge, Vertragsänderungen sowie Nebenabsprachen zwischen Auftraggeber und myTalentscout GmbH – im folgenden „Auftragnehmer“ genannt – bedürfen der Schriftform.
An unsere Angebote halten wir uns gebunden, wenn sie innerhalb von 4 Wochen ab Angebotsdatum angenommen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind, auch wenn der Auftragnehmer diesen Allgemeinen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht, nur dann wirksam, wenn der Auftragnehmer sich mit ihnen schriftlich einverstanden erklärt hat. Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für alle Geschlechter.Spesen und Vorstellungskosten des*der Kandidat*in trägt der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer erhält bei erfolgreicher Vermittlung eines*einer Kandidat*in vom Auftraggeber ein Vermittlungshonorar in Höhe von 32% des zwischen Auftraggeber und dem*der Arbeitnehmer*in vereinbarten Bruttojahresgehalts gemäß § 14 SGB IV. Das Honorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist fällig mit Abschluss des Vertrages zwischen Arbeitnehmer*in und Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unmittelbar nach Vertragsabschluss unaufgefordert den Teil des mit dem*der Arbeitnehmer*in abgeschlossenen Vertrages in Kopie zu übersenden, in dem die Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch die entsprechenden Unterschriften bestätigt sind.
Sollte ein*e vom Auftragnehmer benannte*r Kandidat*in binnen 12 Monaten für eine andere Position, als die für die er*sie ursprünglich vorgestellt wurde, eingestellt werden, so wird das vereinbarte Honorar ebenfalls im vollen Umfang fällig.
Hat sich ein*e vom Auftragnehmer benannte*r Kandidat*in bereits unabhängig von den Dienstleistungen des Auftragnehmers bei dem Auftraggeber aktiv beworben, oder wurde bereits durch einen anderen Dienstleister vorgeschlagen, oder liegen persönliche Daten des*der Kandidat*in datenschutzkonform vor, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich nach Erhalt der Kandidat*innenunterlagen zu unterrichten. Ausgeschlossen hiervon ist ein loser Kontakt über soziale Medien. In diesem Fall erbringt der Auftragnehmer keine Leistung mehr hinsichtlich dieses*dieser Kandidat*in. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer jedoch auffordern, auch hinsichtlich dieses*dieser Kandidat*in weiterhin tätig zu sein. Kommt es in einem derartigen Fall zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem*der Kandidat*in, verpflichtet sich der Auftraggeber, das vereinbarte Honorar vollständig zu entrichten.
Die Parteien verpflichten sich, alle ausgetauschten Informationen absolut vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Kandidat*innenunterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber an Dritte oder verbundene Unternehmen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig. Wird ein Vertrag zwischen Dritten oder verbundenen Unternehmen und dem*der Kandidat*in, aufgrund der vom Auftrag-nehmer zur Verfügung gestellten und ohne Einverständnis des Auftragnehmers weitergegebenen Informationen geschlossen, verpflichtet sich der Auftraggeber, das vereinbarte Honorar an den Auftragnehmer zu entrichten.
Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende einer Kalenderwoche gekündigt werden. Kommt nach der Kündigung der Vereinbarung ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem*einer vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidat*in zustande, hat der Auftragnehmer Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie auf eine ggf. vereinbarte Bearbeitungsgebühr. Der Anspruch endet 12 Monate nach Wirksamwerden der Kündigung.
Sollte es im Rahmen des Suchauftrages zu weiteren Einstellungen von Kandidat*innen kommen, die vom Auftragnehmer vorgestellt wurden, wird für jede weitere Einstellung ein Erfolgshonorar in Höhe des im Suchauftrag vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber hat unaufgefordert die vom Auftragnehmer übergebenen Kandidat*innenunterlagen herauszugeben, soweit zwischen dem Auftraggeber und dem*der Kandidat*in kein Vertrag zustande gekommen ist. Bei berechtigtem Interesse sind einzelne Kandidat*innen-unterlagen jedoch nach Aufforderung unverzüglich herauszugeben.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Personalvermittlung sowie zur Abwicklung des Vertrages verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber unterliegt diesbezüglich den nationalen und europäischen Bestimmungen des Datenschutzes. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Daten, Nutzung der Daten im Rahmen der Zweck-bestimmung sowie Löschung der Daten nach Wegfall der Zweckbestimmung. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere im Falle des Verlustes von Daten und unbefugten technischen Zugriffen oder Datendiebstahl.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind beide Parteien verpflichtet, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand – auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess – ist München.
Informationen gem. Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
(DL-InfoV) vom 17.05.2010
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Geschäftsführer
Jasmin Cavalcanti
Juliana Marinho
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